Ihr erster Termin

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Ihr erster Termin

Lieber Patient, liebe Patientin

Wenn Sie zu mir gefunden haben und die Chemie stimmt, ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Dennoch gibt es noch ein paar Formalitäten zu berücksichtigen. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind wichtige Aspekte für mich in meiner Arbeit, daher sollte auch für Sie eine Terminabsprache verbindlich sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Terminabsagen, die kürzer als 24 Stunden vorher vorgenommen werden mit einer Ausfallrechnung über 40 Euro berechne. Das begründet sich auch dadurch, dass ich bereits vor dem ersten Termin für Sie gearbeitet habe, ohne dass das für Sie sichtbar wird.

Sollten Sie einmal zu spät zu einem Termin kommen, kann ich eine Behandlung über die vereinbarte Zeit hinaus nicht garantieren.

Um eine Unterstützung von Ihrer Krankenkasse zu ermöglichen, sollten Sie vor Ihrem ersten Termin bei mir eine Verordnung von Ihrem Hausarzt einholen (kein Rezept!). Der Hausarzt legt fest, wie viele osteopathische Behandlungen anvisiert werden. Diese Verordnung können Sie dann zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Erfahrungsgemäß gibt es selten Probleme bei Erstattungen oder Zuschüssen. Mein Honorar fällt allerdings unabhängig von der Erstattung durch Dritte an.

In einem Behandlungsvertrag werden Sie noch einmal detailliert über die Behandlung, mögliche Kontraindikationen sowie meine Preise informiert. Der Behandlungsvertrag sollte online von Ihnen unterschrieben werden, bevor Sie in meine Praxis kommen und bindet Sie nicht an mich als Therapeutin, sondern dient eher der Information und Aufklärung. Kontraindikationen sind insofern wichtig, als sie meine Vorgehensweise beeinflussen, sie bedeuten nicht, dass ich Sie nicht behandeln kann.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch mit.

Ich freue mich darauf, Sie zu begleiten!

Herzlichst

Ihre Katrin Hoffsümmer

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